Probezeit: Alles, was Arbeitgeber*innen wissen müssen

Die Probezeit gehört für viele Arbeitsverhältnisse ganz selbstverständlich dazu. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, zu prüfen, ob der oder die neue Mitarbeiter*in wirklich zum Unternehmen passt – fachlich wie auch menschlich. Gleichzeitig gibt sie auch der Arbeitnehmer*in die Chance, den Arbeitsplatz und das Team besser kennenzulernen.
Damit Sie die Probezeit rechtssicher und sinnvoll gestalten können, finden Sie hier alle wichtigen Informationen: von der Dauer über Rechte und Pflichten bis hin zu Sonderfällen wie Krankheit oder Schwangerschaft.

Ein Bauleiter mit weißem Schutzhelm erklärt einer Mitarbeiterin mit rotem Helm und Sicherheitsweste Anweisungen in einer Lagerhalle.

Übersicht

Definition Probezeit: Was bedeutet Probezeit?

Die Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses, in der für beide Seiten besondere Regeln gelten. Typisch ist die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, die es ermöglicht, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden, falls die Zusammenarbeit nicht so läuft wie erhofft.

Die Probezeit ist also eine Art „Testphase“ – allerdings mit einem regulären Arbeitsvertrag, vollem Lohnanspruch und allen grundlegenden Arbeitnehmerrechten.

Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeiten

Viele verwechseln die Probezeit mit dem Probearbeiten – dabei sind das zwei sehr verschiedene Dinge:

  • Probearbeiten: Hierbei geht es meist um ein kurzes, unverbindliches Hineinschnuppern. Ein Talent arbeitet einige Stunden oder wenige Tage mit, um die Tätigkeit und das Unternehmen kennenzulernen. Oft geschieht dies sogar unbezahlt oder nur mit einer Aufwandsentschädigung.
  • Probezeit: Beginnt erst, wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Die Person ist bereits eine vollwertige Mitarbeiterin oder ein vollwertiger Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Probearbeiten eignet sich zur ersten Einschätzung vor Vertragsabschluss, während die Probezeit eine Absicherung nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit wird im Arbeitsvertrag geregelt. Gesetzlich festgelegt ist eine maximale Dauer von sechs Monaten. In der Praxis vereinbaren viele Unternehmen drei oder sechs Monate, abhängig davon, wie komplex die Tätigkeit ist und wie lange es dauert, eine fundierte Beurteilung vorzunehmen.

Warum dauert die Probezeit 6 Monate?

Die sechs Monate sind nicht zufällig gewählt. Im Gesetz (§ 622 BGB) ist geregelt, dass während dieser Zeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Nach Ablauf der sechs Monate greifen automatisch längere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten.

Für Arbeitgeber ist die sechsmonatige Probezeit also ein Zeitraum, in dem sie sich flexibel entscheiden können, ob die Zusammenarbeit langfristig passt. Für Mitarbeiter*innen bedeutet sie gleichzeitig, dass sie innerhalb dieser Zeit ebenfalls schnell kündigen können, falls die Stelle nicht den Erwartungen entspricht.

Wie lange dauert die Probezeit während der Ausbildung?

In einem Ausbildungsverhältnis ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Diese Zeit soll beiden Seiten – Betrieb und Auszubildenden – ermöglichen, zu prüfen, ob die gewählte Ausbildung passt.

Wichtig: Während der Probezeit in der Ausbildung können beide Seiten ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kann die Probezeit verkürzt werden?

Ja, die Probezeit kann individuell verkürzt werden. Manche Arbeitgeber entscheiden sich bewusst für drei Monate, weil sie innerhalb dieser Zeit schnell einschätzen können, ob eine Mitarbeiter*in ins Team passt.

Eine Verkürzung ist allerdings nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Ein nachträgliches Verkürzen während der laufenden Probezeit ist nur durch eine Änderungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in möglich.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist nicht erlaubt. Das Gesetz setzt hier eine klare Grenze. Allerdings haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zunächst befristet zu gestalten, wenn Sie sich mehr Zeit für die Beurteilung wünschen. So können Sie nach Ablauf des befristeten Vertrags entscheiden, ob Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten.

Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine Probezeit ist nicht zwingend notwendig. Sie können auch einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit abschließen. In der Praxis ist es jedoch üblich und sinnvoll, eine Probezeit zu vereinbaren. Sie erleichtert es, das Risiko einer Fehlentscheidung zu verringern und beiden Seiten Sicherheit zu geben.

Wie sieht es mit der Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag aus?

Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vereinbart werden. Sie sollten jedoch darauf achten, dass die Probezeit in einem sinnvollen Verhältnis zur Gesamtdauer des Vertrags steht. Beispiel: Bei einem auf drei Monate befristeten Vertrag ist eine sechsmonatige Probezeit nicht sinnvoll – hier wäre eine Probezeit von einem Monat realistischer.

Gibt es während der Probezeit einen Urlaubsanspruch?

Ja, auch während der Probezeit haben Mitarbeiter*innen Anspruch auf Urlaub. Allerdings entsteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher haben Arbeitnehmer*innen einen anteiligen Anspruch, der sich nach den bereits gearbeiteten Monaten richtet. 

Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Urlaub darf auch während der Probezeit genommen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine pauschale Sperre ist rechtlich nicht zulässig. 

Was passiert bei einer Erkrankung während der Probezeit?

Erkrankt ein oder eine Mitarbeiter*in während der Probezeit, gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei allen anderen Beschäftigten: Ab dem vierten Krankheitstag dürfen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ein Unterschied besteht in den ersten vier Wochen: In dieser Zeit haben Arbeitnehmer*innen noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Stattdessen springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernehmen.

Was passiert bei einer Schwangerschaft während der Probezeit?

Auch während der Probezeit gelten die Schutzrechte für Schwangere. Das Mutterschutzgesetz verbietet ausdrücklich, dass eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft ausgesprochen wird. Das bedeutet: Selbst wenn die Probezeit noch läuft, ist eine Kündigung wegen Schwangerschaft unwirksam. Eine Kündigung aus anderen Gründen (z. B. fehlende Eignung für den Job) ist jedoch weiterhin möglich, muss aber streng rechtlich geprüft werden.

Gibt es während der Probezeit eine Kündigungsfrist?

Ja. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, unabhängig vom Kündigungsdatum. Sie müssen also nicht bis zum Monatsende warten, sondern können das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden. Diese verkürzte Frist gilt für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen.

Welche Kündigungsgründe sind während der Probezeit zulässig?

In der Probezeit ist es nicht notwendig, einen detaillierten Kündigungsgrund anzugeben. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung nicht auf diskriminierenden oder verbotenen Gründen basiert, wie etwa:

  • Geschlecht
  • Herkunft
  • Religion
  • Schwangerschaft
  • Schwerbehinderung

 

Zulässige Gründe können zum Beispiel mangelnde fachliche Eignung, unzuverlässiges Verhalten oder eine fehlende Integration ins Team sein.

Fazit

Die Probezeit ist ein wichtiges Mittel, um eine gute Entscheidung für oder gegen eine langfristige Zusammenarbeit zu treffen. Sie bietet Ihnen Flexibilität, schützt aber gleichzeitig die Rechte Ihrer Mitarbeiter*innen.
Bild von Charlene Thomas

Charlene Thomas

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