Barrierefreiheit in Stellenanzeigen:
Darauf kommt’s an

Übersicht
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was besagt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Es soll sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Menschen, unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen, zugänglich sind.
Konkret bedeutet das: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie zum Beispiel auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern (das sind Programme, die Bildschirminhalte vorlesen), Braille-Zeilen (das sind taktile Geräte, die Texte zeilenweise in Blindenschrift ausgeben), sowie mit Tastaturnavigation genutzt werden können. Auch einfache Sprache, klare Strukturen und ausreichender Kontrast sind Teil der Anforderungen. Dazu aber später mehr.
Warum ist die Barrierefreiheit im Internet so wichtig?
Für viele Personen ist das Internet heute der wichtigste Zugang zu Informationen. Das trifft auch auf den Bewerbungsprozess zu. Wenn Ihre Stellenanzeigen, Karriereseiten oder Bewerbungsformulare nicht barrierefrei sind, schließen Sie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen aus.
Und das betrifft mehr Personen, als Sie vielleicht denken: In Deutschland leben über 10 Millionen Personen mit einer anerkannten Behinderung. Barrierefreiheit schafft für diese Zielgruppe mehr Teilhabe und integriert sie besser in den Arbeitsmarkt. Sie senden damit ein starkes Signal: Bei uns ist jede*r willkommen. Und genau das kann für viele Fachkräfte den entscheidenden Unterschied machen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wer ist davon betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten. Dazu gehören auch Ihre Online-Stellenanzeigen, Karriereseiten und Bewerbungsformulare, wenn sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Vor allem betroffen sind:
- Private Unternehmen, die digitale Produkte oder Services anbieten
- Arbeitgeber, die Bewerbungen digital ermöglichen
- Recruiting-Plattformen und Karriereseiten
Wenn Ihr Unternehmen also mehr als zehn Mitarbeitende hat oder Teil des Online-Bewerbungsprozesses ist, sollten Sie sich mit dem Gesetz auseinandersetzen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das gilt seit Juni 2025 im Recruiting
Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Inhalte barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet konkret:
Technische Anforderungen
- Kompatibilität mit Screenreadern, Braille-Zeilen, Sprachsteuerung
- Alle Inhalte müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (ohne Maus)
- Semantisch korrektes HTML
- Leicht zugängliche Formulare
Gestalterische Anforderungen
- Hohe Farbkontraste und die richtigen Farben
- Skalierbare Schriftgrößen
- Responsive Design
- Keine flackernden oder blinkenden Inhalte
Inhaltliche Anforderungen (Text & Medien)
- Einfache und verständliche Sprache
- Alternativtexte für Bilder (Alt-Tags)
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
- Textalternativen für Audioinhalte (z. B. Transkripte)
- Keine rein bildbasierten Textinhalte (z. B. in Grafiken)
Funktionale Anforderungen (Usability & Interaktion)
- Klare Navigation und Seitenstruktur
- Verzicht auf Barrieren wie Captchas ohne Alternativen
Organisatorisch & Rechtlich
- Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website (gemäß §12 BFSG)
- Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden
- Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Recruiting als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit ist durchaus mehr als ein Pflichtprogramm. Sie bietet Ihnen einen echten Vorteil im Recruiting. Denn:
- Sie erreichen mehr Menschen.
- Sie stärken Ihr Arbeitgeberimage. Offenheit, Inklusion und soziale Verantwortung sind für viele Bewerber*innen heute wichtige Werte.
- Sie steigern die Nutzerfreundlichkeit für alle. Barrierefreie Inhalte sind auch für Menschen ohne Einschränkungen oft angenehmer zu nutzen. Zum Beispiel auf mobilen Geräten oder bei schlechter Internetverbindung.
Nutzen Sie Barrierefreiheit als Signal: “Bei uns zählt, was Sie können und nicht, wie Sie auf uns zugreifen.”
Barrierefreie Stellenanzeigen - so gehen Sie vor
#1 Prüfen - wie ist die aktuelle Situation?
#2 Team schulen
#3 Kommunikation und Transparenz
#4 Dran bleiben
Fazit zur Barrierefreiheit im Recruiting
Charlene Thomas
Ihr Kontakt zu uns
Fragen, Ergänzungen, Interesse? Schreiben Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich.
Bildquelle: Akson; unsplash | Magnet.me; unsplash
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