Barrierefreiheit in Stellenanzeigen:
Darauf kommt’s an

Stellenanzeigen sind oft der erste Kontaktpunkt zwischen Ihnen und potenziellen Talenten. Umso wichtiger ist es, dass wirklich jeder Ihre Ausschreibungen lesen und sich bewerben kann. Darunter auch Menschen mit Behinderung. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das ab sofort gesetzlich verpflichtend. Aber auch unabhängig davon ist Barrierefreiheit ein Gewinn für Ihr Recruiting. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie wissen und tun müssen.
Tastatur mit hervorgehobener blauer Taste, auf der ein Rollstuhlsymbol und das Wort „accessibility“ (Barrierefreiheit) zu sehen sind – Symbolbild für digitale Barrierefreiheit.

Übersicht

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was besagt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert. Es soll sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Menschen, unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen, zugänglich sind.

Konkret bedeutet das: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie zum Beispiel auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern (das sind Programme, die Bildschirminhalte vorlesen), Braille-Zeilen (das sind taktile Geräte, die Texte zeilenweise in Blindenschrift ausgeben), sowie mit Tastaturnavigation genutzt werden können. Auch einfache Sprache, klare Strukturen und ausreichender Kontrast sind Teil der Anforderungen. Dazu aber später mehr.

Warum ist die Barrierefreiheit im Internet so wichtig?

Für viele Personen ist das Internet heute der wichtigste Zugang zu Informationen. Das trifft auch auf den Bewerbungsprozess zu. Wenn Ihre Stellenanzeigen, Karriereseiten oder Bewerbungsformulare nicht barrierefrei sind, schließen Sie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen aus.

Und das betrifft mehr Personen, als Sie vielleicht denken: In Deutschland leben über 10 Millionen Personen mit einer anerkannten Behinderung. Barrierefreiheit schafft für diese Zielgruppe mehr Teilhabe und integriert sie besser in den Arbeitsmarkt. Sie senden damit ein starkes Signal: Bei uns ist jede*r willkommen. Und genau das kann für viele Fachkräfte den entscheidenden Unterschied machen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wer ist davon betroffen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten. Dazu gehören auch Ihre Online-Stellenanzeigen, Karriereseiten und Bewerbungsformulare, wenn sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Vor allem betroffen sind:

  • Private Unternehmen, die digitale Produkte oder Services anbieten
  • Arbeitgeber, die Bewerbungen digital ermöglichen
  • Recruiting-Plattformen und Karriereseiten

Wenn Ihr Unternehmen also mehr als zehn Mitarbeitende hat oder Teil des Online-Bewerbungsprozesses ist, sollten Sie sich mit dem Gesetz auseinandersetzen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das gilt seit Juni 2025 im Recruiting

Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Inhalte barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet konkret:

Technische Anforderungen

  • Kompatibilität mit Screenreadern, Braille-Zeilen, Sprachsteuerung
  • Alle Inhalte müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (ohne Maus)
  • Semantisch korrektes HTML
  • Leicht zugängliche Formulare

Gestalterische Anforderungen

  • Hohe Farbkontraste und die richtigen Farben
  • Skalierbare Schriftgrößen
  • Responsive Design
  • Keine flackernden oder blinkenden Inhalte

Inhaltliche Anforderungen (Text & Medien)

  • Einfache und verständliche Sprache
  • Alternativtexte für Bilder (Alt-Tags)
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
  • Textalternativen für Audioinhalte (z. B. Transkripte)
  • Keine rein bildbasierten Textinhalte (z. B. in Grafiken)

Funktionale Anforderungen (Usability & Interaktion)

  • Klare Navigation und Seitenstruktur
  • Verzicht auf Barrieren wie Captchas ohne Alternativen

Organisatorisch & Rechtlich

  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website (gemäß §12 BFSG)
  • Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden
  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Recruiting als Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit ist durchaus mehr als ein Pflichtprogramm. Sie bietet Ihnen einen echten Vorteil im Recruiting. Denn:

  • Sie erreichen mehr Menschen.
  • Sie stärken Ihr Arbeitgeberimage. Offenheit, Inklusion und soziale Verantwortung sind für viele Bewerber*innen heute wichtige Werte.
  • Sie steigern die Nutzerfreundlichkeit für alle. Barrierefreie Inhalte sind auch für Menschen ohne Einschränkungen oft angenehmer zu nutzen. Zum Beispiel auf mobilen Geräten oder bei schlechter Internetverbindung.

Nutzen Sie Barrierefreiheit als Signal: “Bei uns zählt, was Sie können und nicht, wie Sie auf uns zugreifen.”

Barrierefreie Stellenanzeigen - so gehen Sie vor

Das klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas umfangreich, aber keine Sorge: Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Stellenanzeigen barrierefrei gestalten können.

#1 Prüfen - wie ist die aktuelle Situation?

Bevor Sie mit Änderungen starten, sollten Sie sich ein klares Bild machen: Wie barrierefrei sind Ihre digitalen Angebote aktuell? Nutzen Sie dafür z. B. kostenlose Online-Tools wie den BITV-Test oder lassen Sie Ihre Seite professionell prüfen: Welche Anforderungen sind erfüllt, wo muss noch nachgebessert werden?

#2 Team schulen

Wichtig: Machen Sie Barrierefreiheit auch zum Thema in Ihrem Team. Besonders HR, Marketing und IT sollten wissen, worauf es ankommt. Schulungen oder kurze Workshops helfen dabei, Wissen aufzubauen und gemeinsam Maßnahmen umzusetzen.

#3 Kommunikation und Transparenz

Barrierefreiheit geht weit über die Stellenanzeige hinaus: Im ganzen Bewerbungsprozess sollte es Talenten so einfach wie möglich gemacht werden. Auch sollte die Kommunikation so wertschätzend und nachvollziehbar wie möglich erfolgen. Achten Sie zum Beispiel in Ihrer E-Mail-Kommunikation mit Talenten darauf, dass Sie nicht zu viel Fachchinesisch nutzen oder Ausdrücke, die bestimmte Personengruppen diskriminieren könnten.

#4 Dran bleiben

Wichtig zu wissen: Barrierefreiheit ist kein einmaliger Aufwand, sondern ein fortlaufender Prozess. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Stellenanzeigen und digitalen Kanäle – z. B. bei jedem Relaunch oder Update. Binden Sie Rückmeldungen von Nutzer*innen aktiv ein und verbessern Sie kontinuierlich.

Fazit zur Barrierefreiheit im Recruiting

Barrierefreie Stellenanzeigen werden durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 nicht nur Pflicht, sondern sind schon heute ein Zeichen für eine moderne, inklusive Unternehmenskultur. Nutzen Sie jetzt die Zeit, um sich Schritt für Schritt vorzubereiten. Wenn Sie Ihre Stellenanzeigen entsprechend gestalten, gewinnen alle: Sie erreichen mehr Bewerber*innen, stärken Ihre Marke und erfüllen zukünftige Anforderungen frühzeitig.
Bild von Charlene Thomas

Charlene Thomas

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