Probezeit: Alles, was Arbeitgeber*innen wissen müssen
Die Probezeit gehört für viele Arbeitsverhältnisse ganz selbstverständlich dazu. Sie bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, zu prüfen, ob der oder die neue Mitarbeiter*in wirklich zum Unternehmen passt – fachlich wie auch menschlich. Gleichzeitig gibt sie auch der Arbeitnehmer*in die Chance, den Arbeitsplatz und das Team besser kennenzulernen.
Damit Sie die Probezeit rechtssicher und sinnvoll gestalten können, finden Sie hier alle wichtigen Informationen: von der Dauer über Rechte und Pflichten bis hin zu Sonderfällen wie Krankheit oder Schwangerschaft.

Übersicht
Definition Probezeit: Was bedeutet Probezeit?
Die Probezeit ist eine vereinbarte Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses, in der für beide Seiten besondere Regeln gelten. Typisch ist die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, die es ermöglicht, das Arbeitsverhältnis schnell zu beenden, falls die Zusammenarbeit nicht so läuft wie erhofft.
Die Probezeit ist also eine Art „Testphase“ – allerdings mit einem regulären Arbeitsvertrag, vollem Lohnanspruch und allen grundlegenden Arbeitnehmerrechten.
Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeiten
Viele verwechseln die Probezeit mit dem Probearbeiten – dabei sind das zwei sehr verschiedene Dinge:
- Probearbeiten: Hierbei geht es meist um ein kurzes, unverbindliches Hineinschnuppern. Ein Talent arbeitet einige Stunden oder wenige Tage mit, um die Tätigkeit und das Unternehmen kennenzulernen. Oft geschieht dies sogar unbezahlt oder nur mit einer Aufwandsentschädigung.
- Probezeit: Beginnt erst, wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Die Person ist bereits eine vollwertige Mitarbeiterin oder ein vollwertiger Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Probearbeiten eignet sich zur ersten Einschätzung vor Vertragsabschluss, während die Probezeit eine Absicherung nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist.
Wie lange dauert die Probezeit?
Warum dauert die Probezeit 6 Monate?
Die sechs Monate sind nicht zufällig gewählt. Im Gesetz (§ 622 BGB) ist geregelt, dass während dieser Zeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Nach Ablauf der sechs Monate greifen automatisch längere Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten.
Für Arbeitgeber ist die sechsmonatige Probezeit also ein Zeitraum, in dem sie sich flexibel entscheiden können, ob die Zusammenarbeit langfristig passt. Für Mitarbeiter*innen bedeutet sie gleichzeitig, dass sie innerhalb dieser Zeit ebenfalls schnell kündigen können, falls die Stelle nicht den Erwartungen entspricht.
Wie lange dauert die Probezeit während der Ausbildung?
In einem Ausbildungsverhältnis ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Diese Zeit soll beiden Seiten – Betrieb und Auszubildenden – ermöglichen, zu prüfen, ob die gewählte Ausbildung passt.
Wichtig: Während der Probezeit in der Ausbildung können beide Seiten ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Kann die Probezeit verkürzt werden?
Ja, die Probezeit kann individuell verkürzt werden. Manche Arbeitgeber entscheiden sich bewusst für drei Monate, weil sie innerhalb dieser Zeit schnell einschätzen können, ob eine Mitarbeiter*in ins Team passt.
Eine Verkürzung ist allerdings nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Ein nachträgliches Verkürzen während der laufenden Probezeit ist nur durch eine Änderungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in möglich.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
Wie sieht es mit der Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag aus?
Gibt es während der Probezeit einen Urlaubsanspruch?
Ja, auch während der Probezeit haben Mitarbeiter*innen Anspruch auf Urlaub. Allerdings entsteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher haben Arbeitnehmer*innen einen anteiligen Anspruch, der sich nach den bereits gearbeiteten Monaten richtet.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Urlaub darf auch während der Probezeit genommen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine pauschale Sperre ist rechtlich nicht zulässig.
Was passiert bei einer Erkrankung während der Probezeit?
Was passiert bei einer Schwangerschaft während der Probezeit?
Gibt es während der Probezeit eine Kündigungsfrist?
Welche Kündigungsgründe sind während der Probezeit zulässig?
In der Probezeit ist es nicht notwendig, einen detaillierten Kündigungsgrund anzugeben. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung nicht auf diskriminierenden oder verbotenen Gründen basiert, wie etwa:
- Geschlecht
- Herkunft
- Religion
- Schwangerschaft
- Schwerbehinderung
Zulässige Gründe können zum Beispiel mangelnde fachliche Eignung, unzuverlässiges Verhalten oder eine fehlende Integration ins Team sein.
Fazit
Charlene Thomas
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Bildquelle: fauxels; pexels.com
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