Wenn Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen müssen
Übersicht
Rechtliche Grundlagen: Kündigungsrecht für Arbeitgeber
Wenn Sie als Arbeitgeber*in einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin kündigen möchten, ist ein sicherer Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben unerlässlich. Das Kündigungsrecht für Arbeitgeber*innen ist in Deutschland detailliert geregelt und schützt Arbeitnehmer*innen vor willkürlichen oder unzureichend begründeten Kündigungen. Umso wichtiger ist es, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und korrekt anwenden.
In Deutschland gilt: Eine Kündigung muss formell korrekt, fristgerecht und sozial gerechtfertigt sein. Maßgeblich sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Als Arbeitgeber*in tragen Sie die Beweislast dafür, dass die Kündigung rechtlich zulässig ist – sowohl inhaltlich als auch formal. Sie müssen bei einer Kündigung diese sorgfältig dokumentieren, begründen und die Vorgaben des Arbeitsrechts einhalten.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie Angestellten kündigen möchten. Es greift, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt.
- Ihr Betrieb hat mehr als zehn Vollzeitmitarbeitende (in kleineren Betrieben gelten erleichterte Regelungen).
Unter dem KSchG ist eine Kündigung nur rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, sie muss auf einem dieser drei Gründe beruhen:
- Verhaltensbedingte Gründe
(z. B. wiederholte Pflichtverletzungen trotz vorheriger Abmahnungen) - Personenbedingte Gründe
(z. B. fehlende Eignung, längere Haftstrafe, dauerhafte Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung) - Betriebsbedingte Gründe
(z. B. Umstrukturierungen, Arbeitsplatzabbau oder wirtschaftliche Notwendigkeiten)
Arten von Kündigungen
#1 Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und setzt – sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift – eine sozial gerechtfertigte Begründung voraus.
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen (mit Originalunterschrift, keine Mail und kein Scan), klar formuliert sein, dem bzw. der Mitarbeitenden nachweisbar zugehen (z. B. durch eine persönliche Übergabe oder Einwurf-Einschreiben) und fristgerecht erfolgen. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem § 622 BGB.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat? Dann muss dieser vor der Kündigung angehört werden.
#2 Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie ist immer fristlos und setzt einen wichtigen Grund voraus, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Gründe hierfür können sein:
- Diebstahl, Unterschlagung
- Arbeitszeitbetrug
- Massive Pflichtverletzungen
- Körperliche Übergriffe
- Grobe Beleidigungen oder Bedrohungen
Bedenken Sie: In der Regel ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, außer das Verhalten ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung nicht notwendig ist. Da eine fristlose Kündigung ein massiver Schritt ist, sollten Sie im Vorfeld juristisch beraten lassen.
Auch sind Sie als Arbeitgeber in der Beweispflicht. Sie müssen den Sachverhalt lückenlos dokumentieren, sonst ist die Kündigung angreifbar. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wann ist was passiert?
- Welche Zeugen gibt es?
- Welche Beweise liegen vor?
- Welche Folgen hatte das Verhalten im Betrieb?
Außerordentliche Kündigungen stellen zum Glück eine Seltenheit dar. Oftmals entstehen dabei aus Zeitdruck oder unvollständige Vorbereitung Fehler, die Sie vermeiden sollten.
Besonders kritisch ist es, zu spät zu reagieren: Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden. Nicht weniger problematisch sind fehlende oder unklar formulierte Abmahnungen, die im Streitfall nicht als wirksame Grundlage anerkannt werden. Ebenso wichtig ist die Beweisführung: Liegen keine ausreichenden Nachweise oder Zeugenaussagen vor, ist die Kündigung schnell angreifbar.
Sie sollten ebenfalls vermeiden, verschiedene Kündigungsgründe miteinander zu vermischen. Das wirkt unstrukturiert und macht die Argumentation juristisch anfällig. Ebenso die mangelhafte oder verspätete Anhörung des Betriebsrates – selbst wenn der eigentliche Kündigungsgrund berechtigt ist.
#3 Kündigung in der Probezeit
Eine Probezeitkündigung bietet Arbeitgebern eine gewisse rechtliche Entlastung, da während dieser Phase verkürzte Kündigungsfristen gelten und keine umfassende Begründungspflicht besteht. Das bedeutet: Sie können das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen beenden, ohne einen ausführlich dokumentierten Kündigungsgrund vorlegen zu müssen.
Dennoch gilt auch in der Probezeit, dass die Entscheidung fair, gut vorbereitet und diskriminierungsfrei getroffen werden muss. Besonders wichtig ist ein transparentes Vorgehen, da die Probezeit den Zweck hat zu prüfen, ob Mitarbeitende fachlich und persönlich zum Unternehmen passen – eine Kündigung sollte daher immer sachlich nachvollziehbar und professionell kommuniziert werden.
Mitarbeiter kündigen: Schritt-für-Schritt
#1 Vorbereitung
#2 Dokumentation
#3 Abmahnungen korrekt einsetzen
#4 Rechtliche Prüfung
#5 Gesprächsvorbereitung
So führen Sie ein Kündigungsgespräch
#1 Gesprächsleitfaden
#2 Tonalität
#3 Emotionale Dynamik steuern
#4 Neutralen Raum schaffen
Nach der Kündigung: Ihre To-Dos
#1 Übergabe und Rückgabe von Firmeneigentum
#2 Resturlaubsberechnung
#3 Zeugnisanspruch
Jede*r Arbeitnehmer*in hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das wohlwollend formuliert und inhaltlich korrekt sein muss. Bereiten Sie das Zeugnis zügig vor und achten Sie auf eine faire, sachliche Bewertung der Leistungen und des Verhaltens. Ein professionell formuliertes Zeugnis trägt dazu bei, dass das Arbeitsverhältnis trotz Kündigung wertschätzend endet.
#4 Offboarding-Prozess
Ein strukturiertes Offboarding hilft, offene Punkte zu klären und das Arbeitsverhältnis sauber abzuschließen. Dazu gehören die Klärung administrativer Themen (z. B. Sozialversicherung und Lohnabrechnung), ein Abschlussgespräch sowie die Übergabe wichtiger Informationen an das Team oder die Nachfolge. Ein gutes Offboarding stärkt zudem Ihr Arbeitgeberimage – gerade bei Mitarbeiter*innen, die das Unternehmen möglicherweise enttäuscht verlassen.
#5 Kommunikation im Team
Mitarbeitern kündigen: Fazit
Vanessa Kammler
Ihr Kontakt zu uns
Fragen, Ergänzungen, Interesse? Schreiben Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich.
Bildquelle: Ohmydearlife; pixabay
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