Arbeitszeitgesetz: Fortschritt oder Rückschritt für Beschäftigte?

Kommt jetzt der Abschied vom 8-Stunden-Tag? Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange wir täglich arbeiten dürfen – unter anderem zum Schutz von Gesundheit und Work-Life-Balance. Doch genau diese Regeln könnten bald gelockert werden. Die Politik diskutiert über mehr Flexibilität, längere Arbeitstage und eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Was bedeutet das für Beschäftigte und Betriebe? Ein Überblick über die Pläne, Hintergründe und Kritik.

arbeitszeitgesetz schreibtisch mit männerhänden

Übersicht

Definition: Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die zulässige Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Es legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf, mit Ausnahmen bis maximal zehn Stunden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Außerdem schreibt das Gesetz Pausen, Ruhezeiten von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen sowie Einschränkungen bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Ziel ist es, faire und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Geplante Änderungen der Merz-Regierung am Arbeitszeitgesetz

Hier sind die drei wichtigsten geplanten Änderungen am Arbeitszeitgesetz unter der Merz-Regierung – kurz und knapp:

#1 Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Die tägliche Grenze (max. 10 Stunden) soll aufgeweicht werden – künftig zählt die Wochenarbeitszeit. Das erlaubt längere Arbeitstage (z. B. über 12 Stunden), wenn sie innerhalb der Woche ausgeglichen werden.

#2 Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitverteilung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen freier entscheiden können, wie die Arbeitszeit über die Woche verteilt wird – z. B. 4-Tage-Woche mit langen Tagen.

#3 Arbeitszeiterfassung bleibt – aber flexiblere Modelle möglich

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, aber es soll klarere Regeln zur Zeiterfassung geben.

Übrigens: Überall liest man aktuell „Kommt die 48-Stunden-Woche?“ – dabei ist sie schon längst da, denn theoretisch darf auch jetzt schon an jedem Werktag (von Montag bis Samstag) 8 Stunden gearbeitet werden. Die 40-Stunden-Woche hat sich eingebürgert, aber es wäre schon jetzt mehr möglich.

Auch interessant: Laut der Randstad-ifo-HR-Befragung 2025 sind im Schnitt die Hälfte der befragten Personaler*innen für eine Wochenhöchstarbeitszeit, nur 8 Prozent sind dagegen. Vor allem in großen Unternehmen (mindestens 500 Beschäftigte) ist man dafür. 72 Prozent der Big Player finden eine Wochenhöchstarbeitszeit gut, bei Kleinbetrieben sind’s nur 42 Prozent.

HSI-Analyse übt Kritik an den Plänen zur Arbeitszeit-Reform

Dem Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung schmecken die Regierungspläne ganz und gar nicht. Hier kommen die entscheidenden Kritikpunkte an der geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes:

Gesundheitsrisiken

  • Arbeitszeiten über 8 bis 10 Stunden täglich erhöhen das Risiko für Burnout, Schlaganfälle, Diabetes und andere Erkrankungen.
  • Unfallgefahr am Arbeitsplatz oder auf dem Heimweg verdoppelt sich bei 12-Stunden-Schichten.

Verschlechterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  • Längere und unplanbare Arbeitszeiten verschärfen Betreuungskonflikte – vor allem für Mütter.
  • Frauen könnten noch stärker in Teilzeit gedrängt werden – mit Folgen für Karriere und Altersvorsorge.

Arbeitsrechtlich unnötig

  • Schon heute erlaubt das Arbeitszeitgesetz Arbeitstage bis zu 10 Stunden und viele Ausnahmen per Tarifvertrag.
  • Weitere Lockerungen bringen kaum zusätzlichen Nutzen, schaffen aber neue Risiken.

Wirtschaftlich kontraproduktiv

  • Gesundheitliche Belastungen schwächen auf lange Sicht das Arbeitskräftepotenzial.
  • Die Deregulierung ignoriert arbeitsmedizinische Erkenntnisse und läuft gesellschaftlichen Entwicklungen entgegen.

Mangel an echter Mitbestimmung

  • Beschäftigte hätten weiterhin kaum Einfluss auf die konkrete Verteilung ihrer Arbeitszeit.
  • Der Koalitionsvertrag verspricht Flexibilität, räumt aber Arbeitgebern das Entscheidungsrecht ein.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Kommen wir zurück zum Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Form. Das ArbZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Doch Sie ahnen sicherlich schon, dass es ein „Aber“ gibt. Lassen Sie uns einmal darauf schauen, wer vom ArbZG betroffen ist und wer nicht.

Das Arbeitszeitgesetz gilt für:

  • Arbeitnehmer*innen in Vollzeit und Teilzeit
  • Auszubildende
  • Praktikant*innen, wenn sie als Arbeitnehmer*innen gelten
  • Minijobber*innen
  • Werkstudent*innen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig sind

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht bzw. nur bedingt für:

  • Leitende Angestellte (mit eigenverantwortlicher Entscheidungskompetenz)
  • Chefärzt*innen
  • Beamte, Soldat*innen und Richter*innen (sie unterliegen anderen Regelungen)
  • Selbstständige und freie Mitarbeiter*innen
  • Mitglieder religiöser Gemeinschaften in bestimmten Bereichen (z. B. Klosterarbeit) 

Arbeitszeitgesetz: Ziele und Inhalte

Hier kommt ein Schnelldurchlauf durch die Ziele und Inhalte des Arbeitszeitgesetzes:

1. Schutz von Gesundheit und Sicherheit

  • Das Arbeitszeitgesetz soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen.
  • Es dient auch der Vermeidung von Überlastung und Unfällen am Arbeitsplatz.

2. Gesetzliche Höchstarbeitszeit

  • Die maximale Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Werktag.
  • Eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.

3. Zulässige Arbeitstage pro Woche

  • Es darf an maximal 6 Tagen pro Woche gearbeitet werden (Montag bis Samstag).
  • Sonntage sind grundsätzlich arbeitsfrei, mit bestimmten Ausnahmen.

4. Pausenregelungen

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause.
  • Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause, aufteilbar in Einheiten von jeweils 15 Minuten.

5. Gesetzliche Ruhezeiten

  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit gilt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
  • Verkürzungen nur in wenigen Sonderfällen (z. B. Pflege, Gastgewerbe) mit Ausgleich möglich.

6. Sonn- und Feiertagsarbeit

  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten.
  • Ausnahmen gelten u. a. für Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehr, Medien – mit Ersatzruhetag.

Konsequenzen bei Missachtung des Arbeitszeitgesetzes

Die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes kann für Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich:

1. Geldstrafe

  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € geahndet werden.
  • Wiederholte oder systematische Verstöße können höhere Strafen nach sich ziehen.

2. Freiheitsstrafe

  • Bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr – oder Geldstrafe.
  • Besonders relevant bei schweren Arbeitsunfällen oder grober Fahrlässigkeit.

3. Schadensersatz und Haftung

  • Arbeitgeber haften für Schäden, die durch zu lange Arbeitszeiten entstehen (z. B. Unfälle, Gesundheitsschäden).
  • Auch Versicherungsleistungen (z. B. von der Berufsgenossenschaft) können im Schadensfall gekürzt oder abgelehnt werden.

4. Verlust der Reputation

  • Verstöße können zu Imageschäden führen – z. B. durch mediale Berichterstattung oder schlechte Arbeitgeberbewertungen.
  • Auch das Vertrauen von Mitarbeiter*innen und Geschäftspartnern kann dauerhaft beschädigt werden.

Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitgesetz: Passt das zusammen?

Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitgesetz? Ja, das klappt – wenn man ein paar Dinge beachtet. Vertrauensarbeitszeit heißt: Mitarbeiter*innen können selbst entscheiden, wann sie arbeiten, solange sie ihre Stunden erfüllen. Der Arbeitgeber schaut nicht ständig auf die Uhr, sondern vertraut darauf, dass Angestellte ihren Job machen.

Trotzdem gilt: Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes bleiben bestehen – also maximal 10 Stunden am Tag, 11 Stunden Pause dazwischen und natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Diese Vorgaben sind wichtig für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten – und gelten auch bei flexiblem Arbeiten.

Was viele nicht wissen: Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit erfasst werden. Das heißt nicht, dass man die Stechuhr rausholen muss. Es reicht oft ein kurzer Vermerk – z. B. schriftlich oder in einer App. So bleibt die Flexibilität erhalten, ohne dass der gesetzliche Rahmen verloren geht.

Also: Vertrauensarbeitszeit funktioniert – wenn Freiheit und Verantwortung zusammenkommen. Flexibel arbeiten? Ja, aber mit Rücksicht auf Pausen, Ruhezeiten und die eigene Gesundheit.

So stellen Arbeitgeber sicher, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird

Damit’s im Betrieb fair und gesetzlich korrekt läuft, müssen Arbeitgeber ein paar Dinge beachten. Das Wichtigste: Arbeitszeiten müssen erfasst werden – egal ob per App, Stechuhr oder einfach mit Zettel und Stift. Das gilt, wie gerade gelesen, auch bei Vertrauensarbeitszeit.

Außerdem sollten Sie darauf achten, dass niemand mehr als 10 Stunden am Tag arbeitet und zwischen zwei Schichten mindestens 11 Stunden Pause liegen. Mit durchdachter Schichtplanung lässt sich das gut steuern – auch wenn mal am Wochenende gearbeitet wird (dann braucht’s halt einen freien Tag als Ausgleich).

Hilfreich sind auch Betriebs- oder Tarifvereinbarungen, die klare Regeln schaffen und gleichzeitig flexibel bleiben. Und nicht zu vergessen: Die Mitarbeiter*innen sollten wissen, was Sache ist. Klare Kommunikation sorgt dafür, dass alle an einem Strang ziehen – und es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Arbeitgeber müssen eine ganze Reihe von Gesetzen beachten – neben dem Arbeitszeitgesetz z. B. auch das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit unserem kostenlosen Leitfaden schreiben Sie ganz einfach AGG-konforme Stellenanzeigen. Jetzt herunterladen!

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Es handelt sich um einen allgemeinen Text zu Informationszwecken (Stand: 06.10.2025).

Bild von Reemko Ruth

Reemko Ruth

Autor, Auskenner, Aufspürer – Reemko Ruth liefert Ihnen findige Tipps für die Personalfindung. Seine Lieblingsthemen: Employer Branding, Social Recruiting und Personalmanagement.

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